3.12.2009
Änderung Pkt.1.2
Der 2. Absatz des Pktes. 1.2 entfällt und wird durchfolgenden Absatz ersetzt:
1.2 Soferne Steuerungen, im speziellen
die Ansteuerung von Brandschutzklappen und Lüftungen, nicht direkt über
eine integrierte Brandfallsteuerzentrale gemäß ÖNORM F 3001 durchgeführt
werden, sondern diese nur die alarmgebenden Meldergruppen weitermeldet
und daher die logische Verknüpfung und Ansteuerung in einem externen Gerät
(z.B. eigener MSR-Schrank, Lüftungssteuerungskasten oder Brandschutzklappensteuerzentrale)
erfolgt, gilt für dieses Gerät folgendes:
- Dieses Gerät ist als "Externe Steuerzentrale" gemäß ON F 3001, Ausgabe
1.11.2009, zu betrachten.
- Diese Externe Steuerzentrale muß durch einen Typprüfbericht
einer akkreditierten Prüfstelle auf Entsprechung mit der ON F 3001 2009,
im speziellen Pkt. 4.4, positiv geprüft sein.
- Diese Bestimmung gilt für alle derartigen Geräte, die nach dem 1.11.2010
verbaut werden.
Bis zu diesem Datum müssen diese Externen Steuerzentralen weiterhin sinngemäß ÖNORM F 3001 1990 geprüft sein.
15.6.2005: TRVB 150, TRVB 151
Ansteuerung von Feuerwehraufzügen bei vorhandener Interventionsschaltung
1. Der Feuerwehraufzug wird erst mit dem Abbruchskriterium der Interventionsschaltung (2. Melder auf Alarm, Druckknopfmelderalarm, Melder auf Störung) angesteuert
2. Der FWA kann mit einem eigenen Schlüsselschalter für den Aufsichtsdienst (der nicht ident mit dem Feuerwehrschloss ist) ausgestattet werden.