24.9.2011
Pkt. 4.2, Tabelle 2 und Anhang B, 2.3: In PKW-Garagen mit Brandmeldeanlage und/oder Sprinkleranlage ist eine Löschwasserrate von 1.200 l/min für die mobile Brandbelastung ausreichend.
Anhang B, 2.4: Zuschlag für Lagerungen > 2,5 m
Zuschlag für gesprinklerte Regallager: Bei gesprinklerten Regallagern ist der Höhenfaktor bis zu einer maximalen Verdoppelung der Löschwassermenge ohne Höhenfaktor zu berücksichtigen.
2.7.2007
TRVB F 137 03
Entsprechend Punkt 4.2 der TRVB F 137 03 "Löschwasserbedarf" entspricht
die rechnerische Brandfläche grundsätzlich der Brandabschnittsfläche.
Unter der Voraussetzung, daß der Grundschutz gemäß Tabelle
1 vorhanden ist und die Bedingungen gemäß Pkt 3.2 erfüllt
sind, kann diese entsprechend Tabelle 2 der Richtlinie reduziert werden.
Bei Schutz des Brandabschnittes mit einer Ersten Automatischen Löschhilfeanlage
gemäß TRVB S 122 und automatischer Alarmweiterleitung an eine öffentliche
Brandmeldestelle gemäß TRVB S 114 darf weiters für Brandabschnittsflächen
größer 1200 m² als rechnerische Brandfläche 1200 m² eingesetzt
werden.