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Brandschutzbuch gemäß TRVB 119

Frage: Ist es gem. TRVB O119 auch möglich das Brandschutzbuch elektronisch zu führen?
Antwort: Ja

Frage: Ist es somit ausreichend, daß das elektronische Brandschutzbuch quartalsmäßig ausgedruckt wird und dem Vorgesetzten vorgelegt wird und nach der Gegenzeichnung als Loseblattsammlung abgelegt wird?
Antwort: Die quartalsmäßige Vorlage ist ausreichend, der Ausdruck sollte jedoch aus Sicherheitsgründen wöchentlich erfolgen.
Frage: Reicht es aus, wenn die Loseblattsammlung und die elektronische Verwaltung beim zuständigen Brandschutzbeauftragten aufliegen?
Antwort: Ja, es wird jedoch dringend empfohlen, zumindest wöchentliche Backups auf unabhängige Datenträger (ZIP, CD, DVD-RAM etc) durchzuführen.