Brandschutzbuch gemäß TRVB 119
Frage: Ist es gem. TRVB O119 auch möglich das Brandschutzbuch
elektronisch zu führen?
Antwort: Ja
Frage: Ist es somit ausreichend, daß das elektronische Brandschutzbuch
quartalsmäßig ausgedruckt wird und dem Vorgesetzten vorgelegt
wird und nach der Gegenzeichnung als Loseblattsammlung abgelegt wird?
Antwort: Die quartalsmäßige Vorlage ist ausreichend,
der Ausdruck sollte jedoch aus Sicherheitsgründen wöchentlich
erfolgen.
Frage: Reicht es aus, wenn die Loseblattsammlung und die elektronische
Verwaltung beim zuständigen Brandschutzbeauftragten aufliegen?
Antwort: Ja, es wird jedoch dringend empfohlen, zumindest
wöchentliche Backups auf unabhängige Datenträger (ZIP, CD,
DVD-RAM etc) durchzuführen.