16.10.2009
Manuelle Ansteuerung
Der TRVB-AK hat folgende authentische Interpretation der
TRVB S 112 bei der Ausführung von manuellen Ansteuerungen von Druckbelüftungsanlagen
beschlossen:
· Die Ausführung einer manuellen Übersteuerungsmöglichkeit der BMA durch
Feuerwehrschalter bzw. Feuerwehrtableau ist fakultativ, nicht zwingend
und mit der örtlichen Feuerwehr abzusprechen. Das Besprechungsergebnis
ist bei Verzicht der Feuerwehr auf eine manuellen Übersteuerungsmöglichkeit
zu dokumentieren (AV, der den Einreichunterlagen für den Abschlußbericht
der DBA beigelegt und in diesem als Überprüfungsgrundlage explizit angeführt
wird).
Falls eine manuelle Steuerung vorgesehen wird, ist sie so auszuführen, daß der
Handschalter (mit den Stellungen „0“, „1“, „Automatik“ oder „AUS“, „EIN“, „Automatik“)
alle für den betreffenden Abschnitt (Geschoß oder Brandabschnitt) erforderlichen
Komponenten (also Ventilatoren + Rauchsteuer-klappen von Abzugsschächten
oder Abströmfenster an 2 Gebäudefronten inklusive allfälliger Verschlüsse von
Überströmöffnungen (Türen oder Klappen) innerhalb des betroffenen Abschnitts)
mit diesem einen Handschalter ausgelöst werden. Das heißt, der Handschalter wirkt
so, als hätte ein automatischer Brandmelder im betroffenen Abschnitt angesprochen.
Es sind somit auch genau so viele Handschalter wie Abschnitte erforderlich.
Abschnitte sind gegenseitig derart zu verriegeln, daß die DBA erst dann in
einem anderen Abschnitt aktiviert werden kann, wenn die Ansteuerung des bereits
aktivierten Abschnitts rückgesetzt worden ist (Schalterstellung „0“ bzw. „AUS“).
Handschalter sind so zu sichern, daß sie nur durch hiezu berechtigte Personen
bedient werden können (Schlüsselschalter, Freigabe des Bedientableaus durch Schlüssel,
Magnetkarte oder Code, nur für Berechtigte zugänglicher Aufstellungsraum des
Bedientableaus etc.)“