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16.10.2009

Manuelle Ansteuerung

Der TRVB-AK hat folgende authentische Interpretation der TRVB S 112 bei der Ausführung von manuellen Ansteuerungen von Druckbelüftungsanlagen beschlossen:

· Die Ausführung einer manuellen Übersteuerungsmöglichkeit der BMA durch Feuerwehrschalter bzw. Feuerwehrtableau ist fakultativ, nicht zwingend und mit der örtlichen Feuerwehr abzusprechen. Das Besprechungsergebnis ist bei Verzicht der Feuerwehr auf eine manuellen Übersteuerungsmöglichkeit zu dokumentieren (AV, der den Einreichunterlagen für den Abschlußbericht der DBA beigelegt und in diesem als Überprüfungsgrundlage explizit angeführt wird).

Falls eine manuelle Steuerung vorgesehen wird, ist sie so auszuführen, daß der Handschalter (mit den Stellungen „0“, „1“, „Automatik“ oder „AUS“, „EIN“, „Automatik“) alle für den betreffenden Abschnitt (Geschoß oder Brandabschnitt) erforderlichen Komponenten (also Ventilatoren + Rauchsteuer-klappen von Abzugsschächten oder Abströmfenster an 2 Gebäudefronten inklusive allfälliger Verschlüsse von Überströmöffnungen (Türen oder Klappen) innerhalb des betroffenen Abschnitts) mit diesem einen Handschalter ausgelöst werden. Das heißt, der Handschalter wirkt so, als hätte ein automatischer Brandmelder im betroffenen Abschnitt angesprochen. Es sind somit auch genau so viele Handschalter wie Abschnitte erforderlich.

Abschnitte sind gegenseitig derart zu verriegeln, daß die DBA erst dann in einem anderen Abschnitt aktiviert werden kann, wenn die Ansteuerung des bereits aktivierten Abschnitts rückgesetzt worden ist (Schalterstellung „0“ bzw. „AUS“).

Handschalter sind so zu sichern, daß sie nur durch hiezu berechtigte Personen bedient werden können (Schlüsselschalter, Freigabe des Bedientableaus durch Schlüssel, Magnetkarte oder Code, nur für Berechtigte zugänglicher Aufstellungsraum des Bedientableaus etc.)“